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OLG Köln verurteilt Frau zur Zahlung von Abmahnkosten
12.01.10
von Jörn Goetze ⋅ kommentieren
Eine Frau aus Oberbayern soll laut noch nicht rechtskräftigen Gerichtsurteil des OLG Köln für 964 angebotene Musiktitel 2380 Euro plus Zinsen an vier deutsche Musikfirmen zahlen.
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