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OLG Köln verurteilt Frau zur Zahlung von Abmahnkosten

12.01.10

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Eine Frau aus Oberbayern soll laut noch nicht rechtskräftigen Gerichtsurteil des OLG Köln für 964 angebotene Musiktitel 2380 Euro plus Zinsen an vier deutsche Musikfirmen zahlen.

lawblog: OLG Köln: Familien Stasi zum Schutz der Musikindustrie

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