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Verfassungsgericht: Private Digitalkopien sind verfassungskonform

29.10.09

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Die von einigen Herrschaften der Musikindustrie im Dezember 2008 eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeit privater Digitalkopien wurde nun vom der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Der simple Grund: Die Beschwerde wurde nicht fristgerecht erhoben.

Auszug aus der Pressemitteilung:

Die Beschwerdeführer, Unternehmen der Musikindustrie, müssen es aufgrund dieser Norm hinnehmen, dass private Digitalkopien der von ihnen auf den Marktgebrachten Tonträger grundsätzlich zulässig sind.

Pressemitteilung: Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeit privater Digitalkopien nicht zur Entscheidung angenommen

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