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RapidShare gibt Nutzerdaten frei

28.04.09 Staatsanwaltschaft ermittelt bei Uploader(n)

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myoon: RapidShare gibt Nutzerdaten frei

RapidShare galt lange Zeit als sicherer Hafen für Filesharing: Die Nutzer brauchten im Gegensatz zu P2P-Netzwerken nicht fürchten, dass ihnen die Ermittler in wenigen Schritten auf die Spur kommen könnten. Die einzige Angst, die Uploader von illegalen Dateien zu befürchten hatten, war die der Löschung.
Doch nun wird bekannt, dass RapidShare, das seinen Firmensitz in Deutschland hat, Nutzerdaten an eine Rechtsanwaltskanzlei weitergegeben hat. Für manche Nutzer wird es gefährlich.

RapidShare, der wohl populärste One-Click-Hoster, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Bis zu 50 Prozent des täglichen Download-Aufkommens sollen laut DSI-Dienst Ipoque auf den Service zurückzuführen sein, der es Usern erlaubt – auch kostenlos – Dateien auf die zahlreichen Server zu laden, von denen Dritte – wiederum kostenlos – herunterladen können. RapidShare finanziert sich über Premium Accounts und aggressive Werbung.

Besonders beliebt ist der Hoster bei illegalen Downloads. Musik, Filme und Programme werden in Archive aufgesplittet und können über Tausende von Verbreiter-Webseiten in kürzester Zeit bezogen werden. Besonders nachdem die Daten-Piraten fürchten mussten, dass die deutsche Exekutive leicht an IP-Adressen via BitTorrent oder eMule kommen kann, flüchteten viele in den vermeintlich sicheren Hafen RapidShare. Das Unternehmen mit Sitz im schweizerischen Cham und dem deutschen Kenzingen, musste deswegen bereits mehrere Gerichtsprozesse bestreiten. Unter anderem errung die GEMA vor dem Landgericht Köln ein Urteil, dass den Filehoster verpflichtet, urheberrechtlich geschütztes Material zu löschen.
In Hamburg und Düsseldorf wurden noch härtere Urteile gefällt. RapidShare wurde als Störer für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht, und muss seitdem effektivere Maßnahmen anwenden, um gegen illegale Aktivitäten seiner Nutzer vorzugehen.

Und dazu scheint wohl auch die Preisgabe deren Daten zu zählen. Gulli hat erfahren, dass die Kanzlei Rasch sich über einen Provider die Wohn- und Personendaten eines Users verschafft hat, an dessen Haustür vor kurzem die Staatsanwaltschaft geklingelt haben soll. In Anwendung des § 101 UrhG musste RapidShare die IP weitergeben, sodass die Deutsche Telekom den “Übeltäter” identifizieren konnte.
Bei den vorgeworfenen Dateien handele es sich um Musikwerke der Major Labels. Dem Uploader werde vorgeworfen, die TOP 100 Charts verbreitet zu haben. Bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 Euro pro Datei entspräche dies bei 100 Dateien einem Maximalstreitwert von 1.000.000 Euro. Als Rechteinhaber sind Sony, Warner, EMI sowie Universal aufgeführt.

RapidShare bezieht zu den Vorwürfen bislang nicht Stellung, muss sich aber beeilen. Besonders deutsche Kunden könnten schnell zu ausländischen Anbietern flüchten wollen, die nicht vom dicken Frank Lüngen, der auch in diesen Fall verwickelt sein soll, verfolgt werden können. Oder (aber das ist ja ein ganz alter Hut in diesem Blog) die Musikindustrie lässt sich ein erfolgreiches Online-Verkaufsmodell einfallen bzw. die Welt greift endlich zu den zahlreichen legalen Diensten.

via ars technica, gulli

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