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BGH legalisiert das Sampling

21.11.08 Kraftwerk vs. Pelham geht in die letzte Runde

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myoon: BGH legalisiert das Sampling

Im Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun eine erste juristische Entscheidung getroffen und das Samplen legalisiert.

Kraftwerk zog gegen Pelham vor Gericht, da Pelham im Song "Nur Mir" ein Sample des Tracks "Metall auf Metall" benutzte ohne eine Erlaubnis einzuholen.

Der Rechtsstreit landete anfänglich vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Die Richter entschieden damals im Sinne von Pelham, indem sie das Samplen "kleinster Partikel" aus fremden Musikstücken grundsätzlich erlaubten.

Kraftwerk gingen daraufhin in Berufung und der Fall wurde nun vom BGH untersucht. Dabei korrigierten die Richter den Beschluß des OLG Hamburg und urteilten, dass selbst "kleine Partikel" geschützt werden müssen.

Doch der BGH sieht in seinem Urteil auch grosszügige Ausnahmen von der Erlaubnsipflicht vor. Demnach darf ohne Erlaubnis gesampelt werden, wenn aus dem Ausgangsmaterial eine völlig neues Werk entsteht.

Diese Ausnahmen gelten jedoch nur für das Samplen von Rhythmen, Geräuschen und Klängen. Um Melodien zu samplen muss weiterhin grundsätzlich eine Erlaubnis eingeholt werden.

Mit diesem Urteil weist das BGH den Rechtstreit zwischen Kraftwerk und Pelham zurück ans OLG Hamburg.

Auf das letztendliche Urteil darf man gespannt sein.

Pressemitteilung des BGH

via taz & Financial Times Deutschland

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