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Downloaden bleibt verboten, wird aber nicht mehr verfolgt

13.08.08

von Jörn Goetze  kommentieren

Ich hatte bereits in diesem Beitrag darüber berichtet, dass einige Staatsanwaltschaften wohl in Zukunft Filesharer nicht mehr automatisch rechtlich verfolgen werden. Nur noch gewerbliche Internetpiraten werden demnach von den Strafverfolgern rechtlich belangt.

In einem Interview mit jetzt.de, erklärt Oberstaatsanwalt Axel Stahl, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, was sich hinter dieser Empfehlung verbirgt.

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