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Deutsche Strafverfolgung kommt Filesharern entgegen

06.08.08 Kleine Fische müssen keine Strafverfolgung fürchten

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In vielen Bundesländern müssen nur noch Intensivnutzer von Tauschbörsen mit einer Strafverfolgung rechnen. Die kleinen Fische, die sich gelegentlich bei den Tauschbörsen bedienen, können dagegen aufatmen. Ihr Tun wird nicht mehr automatisch mit einer Strafverfolgung geandet.

Das Nachrichtenmagazin Focus berichtete, dass die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westphalen mitte Juli seinen Fandern empfahlen, nur noch gewerbsmäßige Online-Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen.

Dieser Leitlinie schlossen sich bisher auch Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt an.

"Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei heruntergeladen hat”, begründet Kölns Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke im Focus dieses Vorgehen."

Aufgrund des bundesdeutschen Förderalismusprinzips wird ein Straftatbestand durch die Bundesländer festgelegt. In Nordrhein-Westphalen macht man sich bereits starfbar, wenn man mehr als 200 Dateien illegal runtergeladen hat. In Sachsen-Anhalt dagegen kann man bis zu 3000 Dateien oder 200 Filme über Tauschbörsen beziehen.

Die Staatsanwaltschaften einiger Metropolen hatten bereits vorher schon Ermittlungsverfahren gegen Filesharer eingestellt, da sie sich von der Musikindustrie mißbraucht fühlte. Denn die Verfahren führten meistens nie zu einer Anklage. Die Musikindustrie indessen wollte lediglich die Herausgabe der IP Adressen erzwingen, um die Tauschbörsenutzer in zivilen Prozessen Geld abzuknöpfen.

Damit kann auch endlich Helmut Schoß aufatmen. Dem leitenden Oberstaatsanwalt aus Wuppertal musste wegen seiner Verweigerungshaltung mit einem strafrechtlichen Verfahren rechnen. Die Ermittlungen gegen ihn werden dieser Tage eingestellt.

via golem.de

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