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Können Filesharer jetzt durchatmen?

20.03.08

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Gestern hat das Karlsruher Verfassungsgericht den Sicherheitsbehörden den massenhaften Zugriff auf Verbindungsdaten von Telefongesprächen untersagt. Nebeneffekt dieses Eilbeschlusses: es verhindert, dass Rechtsanwälte der Musikindustrie die auf Vorrat gespeicherten Namen und Adressen der Nutzer von Internetprovidern erhalten.

So prophezeit der Kölner Rechtsanwalt Christian Somecke, dass die Abmahnwelle in Kürze abnehmen wird. Zur Zeit ist es jedoch juristisch umstritten, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf den illegalen Musikdownload haben wird. "Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die Tauschbörsennutzer aufatmen können", erklärt Frank Rosengart vom Chaos Computer Club und gibt sich "verhalten optimistisch”, was die "Datensammelwut" betrifft.

gelesen bei taz Nr. 8535 (20./21. März)

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